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News

Ab Montag, 16.08.2021, wird die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt.

[…]

Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind.

[…]

Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung).

[…]

__________

Quelle:

  • 2. Hinweisschreiben im Schuljahr 2021/2022

hier: Hinweise zur Masken- und Testpflicht ab Montag, dem 16. August 2021

"Wenn du etwas weißt, behaupte, dass du es weißt.

Und wenn du etwas nicht weißt, gib zu, dass du es

nicht weißt: das ist Wissen " (Konfuzius)

 

In diesem Sinne freuen wir uns darauf, euch zum neuen Schuljahr begrüßen zu dürfen!

Im Folgenden befinden sich alle wichtigen Informationen für kommenden Montag:

                                                   

1. Formular Erklärung über das Reiseverhalten

Am Montag, dem 02.08.2021, müssen alle Schüler*innen das pdfFormular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 2. August 2021 ausgefüllt mitbringen. Dieses kann notfalls am Montag von einem Erziehungsberechtigten vor Ort ausgefüllt werden.

2. Masken- und Testpflicht zum Schulstart

Gemäß der aktuell gültigen Schul-Corona-Verordnung besteht für das gesamte Schulpersonal und alle Schüler*innen während der ersten 14 Tage sowohl eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, als auch eine Testpflicht. Sofern im letzten Schuljahr das Formular pdfEinverständniserklärung nicht abgegeben wurde, muss dieses am Montag erfolgen.

Die Tests werden jeden Montag und Mittwoch durchgeführt. Weiterhin gilt, dass Tests im häuslichen Umfeld erlaubt sind. Die Testnachweise müssen an den genannten Testtagen abgegeben werden (pdfHäuslichkeit). Selbsttests für die häusliche Testung werden von der Schule bereitgestellt und werden über das Schulsekretariat verteilt.

3. Vorlage einer Erklärung über das Reiseverhalten

Am ersten Schultag nach den Ferien müssen alle Schüler*innen eine Erklärung über das Reiseverhalten abgeben. Ohne dieses Formular darf das Schulgebäude nicht betreten werden.

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Formulare

 

Ferien

 

In der Zeit vom 21.06.2021 - 31.07.2021 befinden wir uns in den Ferien.

Wir wünschen allen Schülern und Lehrer erholsame Ferien und eine wunderbare Zeit.

 

Das Sekretariat ist ab 26.07.2021 wieder besetzt und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Beachten Sie für den Schulstart bitte die News, die wir in der letzten Ferienwoche veröffentlichen werden.

Ab dem 27. Mai 2021 gelten für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

  • Für alle Schüler*innen gilt Präsenzpflicht. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
  • Für alle Jahrgangsstufen findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schüler*innen sowie Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden [§28b Abs. 10 Nr. (3)].

Die Formulare zur zweimal wöchentlichen Durchführung von Corona-Selbsttests in der Schule (pdfEinverständniserklärung) oder in der Häuslichkeit (pdfHäuslichkeit) sind weiterhin verpflichtend.

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Formulare

Quellen

Ab dem 26. Mai 2021 gilt für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald der §7b der 3. Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zusammenfassung wichtiger Punkte:

  • Für alle Schüler*innen im Wechsel- und Regelunterricht gilt Präsenzpflicht. [vgl. §7b (1)]
  • Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [vgl. §7b (2)]
  • Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 findet Wechselunterricht statt. [vgl. §7b (6)]

Die Teilnahmebedingung für alle schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.

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Formulare

Quellen

 

Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und unter Berücksichtigung des Inzidenzwertes des Kreises Vorpommern-Greifswald (12.05.2021: 100,6), erfolgt die Schulorganisation ab dem 17. Mai 2021 wie folgt:

Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 findet Wechselunterricht statt. Eine zusätzliche Notfallbetreuung für 5 und 6 wird gewährleistet. Die Organisation des Wechselunterrichts erhalten die Schüler*innen über its-learning.

Wichtig:

Die Teilnahmebedingung für alle aktuellen schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.

Alle anwesenden Personen, Schüler*innen und schulisches Personal müssen zweimal wöchentlich einen Selbsttest auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen. Die Tests vor Ort werden von den Schulen bereitgestellt. Füllen Sie dazu bitte die beigefügte „Einverständniserklärung“ aus.

Alternativ dürfen Schüler*innen zweimal wöchentlich im häuslichen Umfeld einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis jedes Mal mit dem Formular „Häuslichkeit“ bestätigt werden muss. Die Tests werden zur Verfügung gestellt.

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Formulare

Quellen

Ab dem 28. April 2021 wird die Testpflicht an allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Dies hat zur Folge, dass alle anwesenden Personen, Schüler*innen und schulisches Personal, zweimal wöchentlich einen Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen müssen. Die Tests vor Ort werden von den Schulen bereitgestellt. Füllen Sie dazu bitte die beigefügte „Einverständniserklärung“ aus.

Alternativ dürfen Schüler*innen zweimal wöchentlich im häuslichen Umfld einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis jedes Mal mit dem Formular „Häuslichkeit“ bestätigt werden muss. Die Tests für den häuslichen Gebrauch müssen Sie eigenständig organisieren.

Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!

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Formulare

In der Zeit des Homeschoolings werden Kompetenzen der Schüler*innen gefördert, welche oft erst auf den zweiten Blick erkennbar sind. Die meisten Schüler*innen lernen viel besser und sicherer mit Medien zu arbeiten, sich zu organisieren, flexibel und kreativ zu sein.

Viel Kreativität haben auch die Schüler*innen der Klasse 6a bewiesen. Im Rahmen des Themas „Zellbiologie“ beschäftigten sie sich mit dem Aufbau und der Funktion einer Zelle. Um ihr gelerntes Wissen nun zu festigen, bauten sie anschließend Modelle einer Pflanzenzelle. Dabei war kein Material vorgeschrieben - je ausgefallener, desto besser.

Entstanden sind Modelle aus den unterschiedlichsten Materialien: Papier, Knete, Pappe, Holz, Folie, Gipskartonplatte, etc. Sogar einen Kuchen und eine Pizza haben die Schüler*innen in Form einer Pflanzenzelle mitsamt ihren Bestandteilen gezaubert. Für so viel Engagement gibt es natürlich ein dickes Lob und gute Noten!

Verfasserin: E. Witt (Klassenlehrerin der 6a)

 Zellkerne 1
 Zellkerne 6  Zellkerne 5 Zellkerne 3
 Zellkerne 4   Zellkerne 2 

Ab dem 19.04.2021 findet auf Beschluss des „MV-Gipfels“ für die Jahrgangsstufen 5 und 6 Notfallbetreuung und für die Klasse 10 Regelunterricht unter Pandemiebedingungen und ohne Präsenzpflicht statt. Nicht anwesende Schüler*innen nehmen verpflichtend am Distanzunterricht über „its-learning“ teil.

Die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 werden verpflichtend im Distanzunterricht über "its-learning" beschult.

Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6, die ab dem 19.04.2021 an der Notfallbetreuung teilnehmen sollen, müssen zuvor angemeldet werden. Bitte füllen Sie dazu das beigefügte Formular aus. Die Selbsterklärung und Unabkömmlichkeitserklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben, spätestens aber am 20.04.2021 nachzureichen.

Formulare: Anmeldung Notfallbetreuung

 

Ausführlicher Auszug aus dem Hinweisschreiben „Landesweiter Lockdown“ vom 15. April 2021:

Auf Beschluß der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern findet ab Montag (12.04.2021) in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Alle Schüler*innen, die nach den Osterferien die Schule besuchen, müssen am ersten Schulbesuchstag erneut eine Gesundheitsbestätigung mit Teil A und Teil B unterschrieben mitbringen! Sollten die Formulare fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.

Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Montag (12.04.2021) verschärfte Regeln im Umgang mit Kindern, die typische Corona-Symptome aufweisen. Zusätzlich hat das Ministerium für den Fall eines positiven Selbsttests Handlungsanweisungen veröffentlicht.

Die genannten Formulare sind beigefügt.

 

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Formulare:

Auf Beschluß der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern findet am Donnerstag (08.04.2021) und Freitag (09.04.2021) in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Alle Schüler*innen, die nach den Osterferien die Schule besuchen, müssen am ersten Schulbesuchstag erneut eine Gesundheitsbestätigung mit Teil A und Teil B unterschrieben mitbringen! Sollten die Formulare fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.

Es gilt Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen in der jeweiligen Unterrichtsform.

Die Organisation des Wechselunterrichts wurde den Schüler*innen der Jahrgangstufen 7, 8 und 9 über „its-learning“ mitgeteilt.

Der Stundenplan wird weiterhin über Stundenplan24 (Vertretungsplan) zur Verfügung gestellt.

 

Sollte die Landesregierung, der Landkreis Vorpommern-Greifswald oder das zuständige Gesundheitsamt eine abweichende Information veröffentlichen, verliert diese Mitteilung ihre Gültigkeit.

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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium beschlossen, dass die Beschulungsform bis zu den Osterferien unverändert bleibt.

Der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 findet somit bis zu den Osterferien statt.

Ab Mittwoch, dem 17.03.2021, dürfen alle anwesenden Schüler*innen freiwillig und unter Aufsicht einen Corona-Selbsttest durchführen. Die Durchführung ist ausschließlich mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erlaubt. Dazu müssen alle Erziehungsberechtigten das Formular „Einverständniserklärung für freiwillige SARS-CoV2-Selbsttests“ ausgefüllt und unterschrieben ihrem/ihren Kind/Kindern mitgeben.

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Jahrgangsstufen 5 und 6

Ab dem 22. März kehren die Jahrgangsstufen 5 und 6 voraussichtlich in den Präsenzunterricht zurück. Bis zum genannten Datum gelten die bekannten Regelungen. Alle Klassen erhalten über „its-learning“ gültige Stundenpläne. Schüler*innnen, die im Distanzlernen beschult werden, müssen während der Hauptfachstunden anwesend sein und sich bei der Fachlehrkraft anmelden.

Sollte Ihr Kind seit Beginn der Notbetreuung nicht am Präsenzunterricht teilgenommen haben, müssen am ersten Schulbesuchstag die Formulare Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden.

Jahrgangsstufen 7, 8 und 9

Ab Mittwoch, dem 17.03.2021, werden die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 im freiwilligen Wechselunterricht beschult. Alle Klassen erhalten über „its-learning“ gültige Stundenpläne und die Einteilung des Wechselunterrichts. Schüler*innnen, die im Distanzlernen beschult werden, müssen während der Hauptfachstunden anwesend sein und sich bei der Fachlehrkraft anmelden.

Am ersten Schulbesuchstag müssen alle anwesenden Schüler*innen die Formulare Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer vor Unterrichtsbeginn abgegeben.

Jahrgangsstufe 10

Ab Mittwoch, dem 17.03.2021, dürfen alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 freiwillig am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Klasse erhält über „its-learning“ den gültigen Stundenplan. Schüler*innnen, die im Distanzlernen beschult werden, müssen während der Hauptfachstunden anwesend sein und sich bei der Fachlehrkraft anmelden.

 

Sollte die 7-Tage-Inzidenz drei Tage am Stück den Wert von 100 überschreiten, wechselt der Schulbetrieb ab dem übernächsten Tag in die Notbetreuung.

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Mit Beginn des zweiten Halbjahres wurde die 3. Corona-Verordnung verabschiedet, welche eine Anpassung des Stundenplans zur Folge hat. Zusätzlich wird, aufgrund der positiven Entwicklung des Inzidenzwertes in Vorpommern-Greifswald, voraussichtlich ab dem 08.03.2021 unsere Schule für weitere Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 geöffnet. Bitte beachten Sie, dass für die schulische Planung ausschließlich die verlinkte Tabelle zulässig ist (7 Tages-Inzidenzen der Landkreise).

Mit Blick auf die regionalen Entwicklungen in Anklam bitte wir Sie, die 7-Tage-Inzidenz nach Ämtern des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu berücksichtigen und sorgfältig die Notwendigkeit des Schulbesuchs prüfen. Bei einem regionalen Inzidenzwert über 100 bittet das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern alle Eltern und Erziehungsberechtige, ihre Kinder, sofern möglich, am Distanzlernen teilnehmen zu lassen. Anklam lag am 03.03.2021 bei einem Inzidenzwert von 227. Den anwesenden Schüler*innen werden nach Bedarf OP-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ab dem 08.03.202 muss eine Gesundheitsbestätigung vorleget werden. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben.

Formulare: Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 erhalten ab dem 08.03.2021 wöchentlich sechs Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Zusätzlich wird jede Woche ein Nebenfach unterrichtet und eine Sozialstunde angeboten.

Die 10 Klasse erhält ab dem 08.03.2021 wöchentlich sechs Unterrichtstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Zusätzlich werden jede Woche zwei Nebenfächer unterrichtet.

Die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 werden weiterhin im Distanzlernen beschult und erhalten einen Schwerpunkt auf die Hauptfächer. Aus organisatorischen Gründen, mussten die Hauptfächer auf die Stunden 5, 6, 7 und 8 Stunde verlegt werden. Dadurch können wir den Hauptfachlehrkräften eine zweite Lehrkraft zuteilen.

Die Anwesenheit im Distanzlernen wird geprüft und erfasst. Beachten Sie hierzu die Nutzungsregeln. Die Nebenfächer werden in festgelegten Wochen unterrichtet und die Aufgaben müssen fristgerecht abgegeben werden.

Die aktive Teilnahme und fristgerechte Abgabe der Aufgaben sind die Grundlagen zur Benotung.

 

Die geltenden Stundenpläne sind in Its-Learning in der aktuellen Fassung verfügbar.

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