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In der Zeit des Homeschoolings werden Kompetenzen der Schüler*innen gefördert, welche oft erst auf den zweiten Blick erkennbar sind. Die meisten Schüler*innen lernen viel besser und sicherer mit Medien zu arbeiten, sich zu organisieren, flexibel und kreativ zu sein.

Viel Kreativität haben auch die Schüler*innen der Klasse 6a bewiesen. Im Rahmen des Themas „Zellbiologie“ beschäftigten sie sich mit dem Aufbau und der Funktion einer Zelle. Um ihr gelerntes Wissen nun zu festigen, bauten sie anschließend Modelle einer Pflanzenzelle. Dabei war kein Material vorgeschrieben - je ausgefallener, desto besser.

Entstanden sind Modelle aus den unterschiedlichsten Materialien: Papier, Knete, Pappe, Holz, Folie, Gipskartonplatte, etc. Sogar einen Kuchen und eine Pizza haben die Schüler*innen in Form einer Pflanzenzelle mitsamt ihren Bestandteilen gezaubert. Für so viel Engagement gibt es natürlich ein dickes Lob und gute Noten!

Verfasserin: E. Witt (Klassenlehrerin der 6a)

 Zellkerne 1
 Zellkerne 6  Zellkerne 5 Zellkerne 3
 Zellkerne 4   Zellkerne 2 

Ab dem 19.04.2021 findet auf Beschluss des „MV-Gipfels“ für die Jahrgangsstufen 5 und 6 Notfallbetreuung und für die Klasse 10 Regelunterricht unter Pandemiebedingungen und ohne Präsenzpflicht statt. Nicht anwesende Schüler*innen nehmen verpflichtend am Distanzunterricht über „its-learning“ teil.

Die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 werden verpflichtend im Distanzunterricht über "its-learning" beschult.

Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6, die ab dem 19.04.2021 an der Notfallbetreuung teilnehmen sollen, müssen zuvor angemeldet werden. Bitte füllen Sie dazu das beigefügte Formular aus. Die Selbsterklärung und Unabkömmlichkeitserklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben, spätestens aber am 20.04.2021 nachzureichen.

Formulare: Anmeldung Notfallbetreuung

 

Ausführlicher Auszug aus dem Hinweisschreiben „Landesweiter Lockdown“ vom 15. April 2021:

Auf Beschluß der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern findet ab Montag (12.04.2021) in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Alle Schüler*innen, die nach den Osterferien die Schule besuchen, müssen am ersten Schulbesuchstag erneut eine Gesundheitsbestätigung mit Teil A und Teil B unterschrieben mitbringen! Sollten die Formulare fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.

Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Montag (12.04.2021) verschärfte Regeln im Umgang mit Kindern, die typische Corona-Symptome aufweisen. Zusätzlich hat das Ministerium für den Fall eines positiven Selbsttests Handlungsanweisungen veröffentlicht.

Die genannten Formulare sind beigefügt.

 

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Formulare:

Auf Beschluß der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern findet am Donnerstag (08.04.2021) und Freitag (09.04.2021) in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Alle Schüler*innen, die nach den Osterferien die Schule besuchen, müssen am ersten Schulbesuchstag erneut eine Gesundheitsbestätigung mit Teil A und Teil B unterschrieben mitbringen! Sollten die Formulare fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.

Es gilt Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen in der jeweiligen Unterrichtsform.

Die Organisation des Wechselunterrichts wurde den Schüler*innen der Jahrgangstufen 7, 8 und 9 über „its-learning“ mitgeteilt.

Der Stundenplan wird weiterhin über Stundenplan24 (Vertretungsplan) zur Verfügung gestellt.

 

Sollte die Landesregierung, der Landkreis Vorpommern-Greifswald oder das zuständige Gesundheitsamt eine abweichende Information veröffentlichen, verliert diese Mitteilung ihre Gültigkeit.

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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium beschlossen, dass die Beschulungsform bis zu den Osterferien unverändert bleibt.

Der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 findet somit bis zu den Osterferien statt.

Ab Mittwoch, dem 17.03.2021, dürfen alle anwesenden Schüler*innen freiwillig und unter Aufsicht einen Corona-Selbsttest durchführen. Die Durchführung ist ausschließlich mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erlaubt. Dazu müssen alle Erziehungsberechtigten das Formular „Einverständniserklärung für freiwillige SARS-CoV2-Selbsttests“ ausgefüllt und unterschrieben ihrem/ihren Kind/Kindern mitgeben.

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