Verfasst von Admin 2.
„Vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 [bleibt] die Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen der allgemein bildenden […] Schulen aufgehoben […]“ (1).
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind folgende verschärfte Regeln zu beachten:
1. Regelungen für die Jahrgangsstufen 5 und 6
Die „Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen [5 und 6], die nicht zuhause betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet“ (1). Bitte die Punkte 4 und 5 beachten!
2. Regelungen für die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9
„Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt“ (1).
3. Regelungen für die Jahrgangsstufe 10
Für die Jahrgangsstufe 10 wird ab dem 11. Januar 2021 die Teilnahme am „Unterricht in Präsenz möglich“ (1) sein. Dies bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen über die Teilnahme am Präsenzunterricht „unter […] Wahrung des Gesundheitsschutzes“ (1) entscheiden dürfen. Alternativ wird Distanzunterricht angeboten. In den kommenden zwei Schulwochen wird für die 10. Klasse der Schwerpunkt auf die Prüfungsvorbereitung in den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch gelegt. Bitte die Punkte 4 und 5 beachten!
4. Bedingungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht
Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, müssen die Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen eine Selbsterklärung und Gesundheitsbestätigung abgegeben. Die Abgabe muss am ersten Präsenztag ab dem 11. Januar 2021 händisch oder digital (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erfolgen.
„Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen. Das Verbot gilt – unabhängig vom ersten Präsenztag der Schülerinnen oder des Schülers – ab dem 11. Januar 2021 bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch für 14 Tage.“ (2)
5. Regelung Mund-Nasen-Bedeckung
„Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.“ (1)
Formulare
Schulorganisation_ab_11.01.2021.pdf
Selbsterklärung_Januar_2021.pdf
Gesundheitsbestaetigung.pdf194.93 KB
__________
(1) Zitat aus: Hinweisschreiben zur Schulorganisation an öffentlichen Schulen vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021.
(2) Zitat aus: Hinweise zum Formular Selbsterklärung und zum Formular zur Gesundheitsbestätigung.
Verfasst von Admin 2.
Mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Schülerpraktikum (11. Januar bis 22. Januar 2021) aufgrund der angespannten Corona-Lage ersatzlos gestrichen wurde.
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Verfasst von Admin 2.
Anmeldung bei „its-learning“
Folgen Sie unserer "Schritt für Schritt Anleitung":
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Verfasst von Admin 2.
Auf Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern werden alle Schüler*Innen ab Jahrgangsstufe 7 vom 14. Dezember 2020 bis 08. Januar 2021 im Distanzunterricht beschult. Zusätzlich können die Erziehungsberechtigten der Schüler*Innen der Klassestufen 5 und 6 entscheiden, ob ihre Kinder zwischen dem 16. Dezember 2020 und 08. Januar 2021 im Distanzunterricht beschult werden. Den Schüler*Innen wurden entsprechende Formulare ausgeteilt.
Für den Distanzunterricht gilt: Zu den regulären Unterrichtszeiten werden die Klassen über die Lernplattform „ITS-Learning“ digitalen Unterricht erhalten.
Im Folgenden werden alle ab 14. Dezember 2020 geltenden Regeln zusammengefasst:
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Verfasst von Admin 2.
Die Klasse 5a nimmt ab Mittwoch (02.12.2020) wieder am Regelunterricht teil.
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Verfasst von Admin 1.
Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Wir bitte Sie schnellstmöglich folgendes Formular sorgfältig zu lesen, ausgefüllt und unterschrieben in der Schule abzugeben.
Masernschutzgesetz
Verfasst von Admin 1.
Auf Beschluss des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern müssen alle Schülerinnen und Schüler am 12.10.2020 vor Unterrichtsbeginn die beigefügten Formulare unterschrieben abgeben. Sollte dies nicht geschehen, werden die entsprechenden Schülerinnen und Schüler für zwei Wochen im Distanzunterricht beschult.
Formulare für Reiserückkehrer
Verfasst von Admin 1.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat für Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtige Informationsblätter erstellt, die die geltenden Corona-Regelungen zusammenfassen:
Informationsblatt - Hinweise für Erziehungsbrechtigte
Informationsblatt - Hinweise für Schülerinnen und Schüler
Verfasst von Admin 1.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigten,
das gesamte Kollegium der Regionalschule „Käthe-Kollwitz“ freut sich, alle Lernenden im neuen Schuljahr 2020/2021 begrüßen zu dürfen!
Auch das kommende Schuljahr wird ganz im Zeichen der Corona-Pandemie stehen (müssen). Am ersten Schultag erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Formular zur
Gesundheitsbestaetigung.pdf, das von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Wir bitten Sie, liebe Erziehungsberechtigten, das ausgefüllte Formular am nächsten Schultag, ihrem Kind mitzugeben.
Die erste Schulwoche (03.08.2020-07.08.2020) wird in Form einer Projektwoche durchgeführt. In dieser findet der Unterricht von der 1.-4. Stunde (7:30-10:55 Uhr) statt. Sofern Sie dies wünschen, ist eine Notbetreuung für Klasse 5 und 6 bis um 12:50 Uhr gewährleistet. Teilen Sie dies bitte unserer Sekretärin telefonisch mit, oder geben Sie ihrem Kind ein Schreiben mit.
Ab der zweiten Schulwoche findet regulärer Unterricht nach Stundenplan statt.
Die Erziehungsberechtigten der neuen 5. Klassen möchten wir hiermit erinnern, dass am 03.08.2020 um 18 Uhr der erste Elternabend stattfindet. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des gültigen Hygienekonzeptes nur eine Person pro Schulkind empfangen dürfen. Wir bitten um ihr Verständnis.