„Vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 [bleibt] die Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen der allgemein bildenden […] Schulen aufgehoben […]“ (1).
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind folgende verschärfte Regeln zu beachten:
1. Regelungen für die Jahrgangsstufen 5 und 6
Die „Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen [5 und 6], die nicht zuhause betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet“ (1). Bitte die Punkte 4 und 5 beachten!
2. Regelungen für die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9
„Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt“ (1).
3. Regelungen für die Jahrgangsstufe 10
Für die Jahrgangsstufe 10 wird ab dem 11. Januar 2021 die Teilnahme am „Unterricht in Präsenz möglich“ (1) sein. Dies bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen über die Teilnahme am Präsenzunterricht „unter […] Wahrung des Gesundheitsschutzes“ (1) entscheiden dürfen. Alternativ wird Distanzunterricht angeboten. In den kommenden zwei Schulwochen wird für die 10. Klasse der Schwerpunkt auf die Prüfungsvorbereitung in den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch gelegt. Bitte die Punkte 4 und 5 beachten!
4. Bedingungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht
Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, müssen die Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen eine Selbsterklärung und Gesundheitsbestätigung abgegeben. Die Abgabe muss am ersten Präsenztag ab dem 11. Januar 2021 händisch oder digital (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erfolgen.
„Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen. Das Verbot gilt – unabhängig vom ersten Präsenztag der Schülerinnen oder des Schülers – ab dem 11. Januar 2021 bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch für 14 Tage.“ (2)
5. Regelung Mund-Nasen-Bedeckung
„Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.“ (1)
Formulare
Schulorganisation_ab_11.01.2021.pdf
Selbsterklärung_Januar_2021.pdf
Gesundheitsbestaetigung.pdf194.93 KB
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(1) Zitat aus: Hinweisschreiben zur Schulorganisation an öffentlichen Schulen vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021.
(2) Zitat aus: Hinweise zum Formular Selbsterklärung und zum Formular zur Gesundheitsbestätigung.