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Auf Beschluß der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern findet ab Montag (12.04.2021) in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Alle Schüler*innen, die nach den Osterferien die Schule besuchen, müssen am ersten Schulbesuchstag erneut eine Gesundheitsbestätigung mit Teil A und Teil B unterschrieben mitbringen! Sollten die Formulare fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.
Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Montag (12.04.2021) verschärfte Regeln im Umgang mit Kindern, die typische Corona-Symptome aufweisen. Zusätzlich hat das Ministerium für den Fall eines positiven Selbsttests Handlungsanweisungen veröffentlicht.
Die genannten Formulare sind beigefügt.
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Formulare: