Ab Mittwoch, dem 17.03.2021, dürfen alle anwesenden Schüler*innen freiwillig und unter Aufsicht einen Corona-Selbsttest durchführen. Die Durchführung ist ausschließlich mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erlaubt. Dazu müssen alle Erziehungsberechtigten das Formular „Einverständniserklärung für freiwillige SARS-CoV2-Selbsttests“ ausgefüllt und unterschrieben ihrem/ihren Kind/Kindern mitgeben.
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