06.12.2024 Tag der offenen Tür
Hiermit laden wir Euch/Sie zum Tag der offenen Tür am Freitag, dem 06.12.2024, zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr ...
06.12.2024 Tag der offenen Tür
Hiermit laden wir Euch/Sie zum Tag der offenen Tür am Freitag, dem 06.12.2024, zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr ...
Schulstart Schuljahr 2024/25
Alle Wahlpflicht und GTS Kurse werden aktuell angewählt.
Sommerferien 2024
vom 22.07 - 31.08.24 befinden wir uns in den Ferien.
Erreichbarkeit des Sekretariats
Spendenübergabe an den „Tierhof Labömitz“
Am 5.7.2024 hat die Schwulwerkstatt den Tierhof nach Labömitz besucht.
Info.-Veranstaltung Jahrgang 5 SJ 2024/25
Wir laden Sie zur Informationsveranstaltung am Mo., dem 08.07.2024, um 19:00 Uhr ein.
Spendenlauf am 16.05.24.
Laufen für eine gute Sache
Aktuelle Informationen dazu
Zoo macht Schule 5b
Tiere nur auf Bildern anzuschauen – das ist doch langweilig! ...
Lesen macht klug, Leute! 5b
Bücher sind langweilig? Von wegen!
Veränderter Ablauf Zeugnisausgabe
Schulbesuchspflicht am Freitag, 02.02.2024
ALLE SIND HERZLICH EINGELADEN ZUM
8.12.1023 (Freitag) von 17.00 bis 19.00 Uhr
Jedes Jahr im Mai werden in sportlichsten Schüler der Klassen unserer Schule ermittelt. Das Sportfest findet im Leichathletik Stadion in Anklam statt. Das Sportfest findet immer im September statt.
Wir führen unseren Spendenlauf am 08.04.22. durch
Aktuelle Informationen dazu ...
Die Anmeldeunterlagen für die zukünftigen 5. Klassen im Schuljahr 2023/2024 erhalten Sie unter:
Mit Stolz und Respekt verneigen wir uns vor der Leistung unserer Jahrgangsstufe 7 während Ihrer Projektwoche zum Thema Mobbing und Rassismus mit Matondo (#AllesfürdieJugend). Macht weiter so!
Beim Auftreten Akuter Respiratorischer Symptomatik (z.B. Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen) gelten nachfolgende Regelungen:
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Beim Auftreten eines Corona-Falls (positiver PCR-Test) wechseln alle Kontaktpersonen nach dem Tag des letzten Kontakts für 5 Tage in den Distanzunterricht. Die Beschulung erfolgt in solchen Fällen über itslearning (Informationen zu itslearning).
Bitte beachten Sie diesbezüglich die nachfolgenden Merkblätter:
Alle Schüler*innen müssen am ersten Schulbesuchstag nach den Herbstferien eine unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten mitbringen!
Sollte dieses Formular fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.
Gemäß der 3. Schul-Corona-Verordnung (§3a Absatz 3) gilt vom 11.10.2021 bis einschließlich 22.10.2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen im Schulgebäude.
Ob weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände bestehen wird, ist abhängig von der Risikoeinstufung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
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Sehr geehrte Erziehungsberichtige, liebe Schüler*innen,
der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde vom LaGuS M-V an drei aufeinanderfolgenden Tagen der risikogewichteten Einstufung Stufe 2 (gelb) zugeordnet.
Neben der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, hat dies zur Folge, dass sich die Regelungen im Umgang mit Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (z.B. Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen) verschärfen.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die Ausführungen („Ab Stufe 2 (gelb)“) der Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Die Schulleitung
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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde vom LaGuS M-V an drei aufeinanderfolgenden Tagen der risikogewichteten Einstufung Stufe 2 (gelb) zugeordnet.
Dies hat zur Folge, dass ab dem 29. September 2021 alle Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Sollten Schüler*innen am 29. September 2021 keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führen, stellt die Schule kostenfrei eine zur Verfügung.
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Ab Montag, 16.08.2021, wird die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt.
[…]
Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind.
[…]
Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung).
[…]
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Quelle:
hier: Hinweise zur Masken- und Testpflicht ab Montag, dem 16. August 2021
Ab dem 27. Mai 2021 gelten für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Die Formulare zur zweimal wöchentlichen Durchführung von Corona-Selbsttests in der Schule (Einverständniserklärung) oder in der Häuslichkeit (Häuslichkeit) sind weiterhin verpflichtend.
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Formulare
Quellen
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Schulsozialarbeit
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Schulengel
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