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Beim Auftreten Akuter Respiratorischer Symptomatik (z.B. Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen) gelten nachfolgende Regelungen:

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Beim Auftreten eines Corona-Falls (positiver PCR-Test) wechseln alle Kontaktpersonen nach dem Tag des letzten Kontakts für 5 Tage in den Distanzunterricht. Die Beschulung erfolgt in solchen Fällen über itslearning (Informationen zu itslearning).

Bitte beachten Sie diesbezüglich die nachfolgenden Merkblätter:

 

Alle Schüler*innen müssen am ersten Schulbesuchstag nach den Herbstferien eine unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten mitbringen!

Sollte dieses Formular fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.

Gemäß der 3. Schul-Corona-Verordnung (§3a Absatz 3) gilt vom 11.10.2021 bis einschließlich 22.10.2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen im Schulgebäude.

Ob weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände bestehen wird, ist abhängig von der Risikoeinstufung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

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Sehr geehrte Erziehungsberichtige, liebe Schüler*innen,

der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde vom LaGuS M-V an drei aufeinanderfolgenden Tagen der risikogewichteten Einstufung Stufe 2 (gelb) zugeordnet.

Neben der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, hat dies zur Folge, dass sich die Regelungen im Umgang mit Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (z.B. Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen) verschärfen.

Bitte beachten Sie diesbezüglich die Ausführungen („Ab Stufe 2 (gelb)“) der Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE).

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Die Schulleitung

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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde vom LaGuS M-V an drei aufeinanderfolgenden Tagen der risikogewichteten Einstufung Stufe 2 (gelb) zugeordnet.

Dies hat zur Folge, dass ab dem 29. September 2021 alle Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

Sollten Schüler*innen am 29. September 2021 keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führen, stellt die Schule kostenfrei eine zur Verfügung.

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Ab Montag, 16.08.2021, wird die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt.

[…]

Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind.

[…]

Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung).

[…]

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Quelle:

  • 2. Hinweisschreiben im Schuljahr 2021/2022

hier: Hinweise zur Masken- und Testpflicht ab Montag, dem 16. August 2021

Ab dem 27. Mai 2021 gelten für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

  • Für alle Schüler*innen gilt Präsenzpflicht. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
  • Für alle Jahrgangsstufen findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schüler*innen sowie Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden [§28b Abs. 10 Nr. (3)].

Die Formulare zur zweimal wöchentlichen Durchführung von Corona-Selbsttests in der Schule (pdfEinverständniserklärung) oder in der Häuslichkeit (pdfHäuslichkeit) sind weiterhin verpflichtend.

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Formulare

Quellen

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