Ab dem 27. Mai 2021 gelten für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
- Für alle Schüler*innen gilt Präsenzpflicht. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
- Für alle Jahrgangsstufen findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
- Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schüler*innen sowie Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden [§28b Abs. 10 Nr. (3)].
Die Formulare zur zweimal wöchentlichen Durchführung von Corona-Selbsttests in der Schule (Einverständniserklärung) oder in der Häuslichkeit (Häuslichkeit) sind weiterhin verpflichtend.
__________
Formulare
Quellen
- Hinweisschreiben 167: Hinweise zur Schulorganisation nach den Pfingstferien
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Datengrundlage gemäß Entscheidung des MV-Gipfels (vgl. https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/)