Auf Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern werden alle Schüler*Innen ab Jahrgangsstufe 7 vom 14. Dezember 2020 bis 08. Januar 2021 im Distanzunterricht beschult. Zusätzlich können die Erziehungsberechtigten der Schüler*Innen der Klassestufen 5 und 6 entscheiden, ob ihre Kinder zwischen dem 16. Dezember 2020 und 08. Januar 2021 im Distanzunterricht beschult werden. Den Schüler*Innen wurden entsprechende Formulare ausgeteilt.
Für den Distanzunterricht gilt: Zu den regulären Unterrichtszeiten werden die Klassen über die Lernplattform „ITS-Learning“ digitalen Unterricht erhalten.
Im Folgenden werden alle ab 14. Dezember 2020 geltenden Regeln zusammengefasst:
- Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden […] bis zum 15. Dezember 2020 vollständig im Präsenzunterricht […] beschult.
- Vom 16. Dezember 2020 bis zum 08. Januar 2021 wird die Präsenzpflicht für alle Klassenstufen aufgehoben. Schulpflicht besteht weiterhin!
- Die Lehrkräfte sowie weitere an der Schule Beschäftigte tragen eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) – auch während des Unterrichts. Eine Pflicht zum Tragen einer MNB besteht für diese Gruppe, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Abnehmen der MNB ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
- Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in allgemein bildenden Schulen sowie in allen beruflichen Schulen Distanzunterricht erteilt […].
- Mit Wirkung vom 14. Dezember 2020 sind alle Schulfahrten, Schulwanderungen sowie auch der Besuch von Vorstellungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern als außerschulische Lernorte bis auf Weiteres untersagt.
201214 HS_Elternschreiben Aufhebung Präsenzpflicht.pdf14/12/2020, 12:35