Am 22. und 23. Februar 2021 findet weiterhin Notbetreuung statt. Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Gesundheitsbestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben.
Formulare: Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer
Der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 beginnt am 24. Februar, zwei Tage nach Ende der Winterferien. Voraussetzung ist, dass in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden.
In Abhängigkeit der 7-Tage-Inzidenz gelten folgende Regelungen:
Inzidenz über 150
Klassen 5 und 6
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- Für die Klassen 5 und 6 gibt es ebenfalls das Angebot einer Notbetreuung.
Abschlussklassen
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- Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.
weitere Klassen der weiterführenden Schulen
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- Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben im Distanzunterricht.
Inzidenz 50-150
Klassen 5 und 6
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- In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.
Abschlussklassen
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- Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.
weitere Klassen der weiterführenden Schulen
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- Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.
Inzidenz unter 50
Klassen 5 und 6
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- In den Klassen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.
Abschlussklassen
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- Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht.
weitere Klassen der weiterführenden Schulen
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- Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
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Formulare:
Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer
its-learning Nutzungsregeln für Schüler*innen308.25 KB21/01/2021, 12:11
Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten1.48 MB21/01/2021, 11:43
Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Selbstständigen1.43 MB21/01/2021, 11:43
Selbsterklärung1.13 MB21/01/2021, 11:43