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Ab dem 26. Mai 2021 gilt für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald der §7b der 3. Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zusammenfassung wichtiger Punkte:

  • Für alle Schüler*innen im Wechsel- und Regelunterricht gilt Präsenzpflicht. [vgl. §7b (1)]
  • Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [vgl. §7b (2)]
  • Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 findet Wechselunterricht statt. [vgl. §7b (6)]

Die Teilnahmebedingung für alle schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.

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Formulare

Quellen

 

Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und unter Berücksichtigung des Inzidenzwertes des Kreises Vorpommern-Greifswald (12.05.2021: 100,6), erfolgt die Schulorganisation ab dem 17. Mai 2021 wie folgt:

Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 findet Wechselunterricht statt. Eine zusätzliche Notfallbetreuung für 5 und 6 wird gewährleistet. Die Organisation des Wechselunterrichts erhalten die Schüler*innen über its-learning.

Wichtig:

Die Teilnahmebedingung für alle aktuellen schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.

Alle anwesenden Personen, Schüler*innen und schulisches Personal müssen zweimal wöchentlich einen Selbsttest auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen. Die Tests vor Ort werden von den Schulen bereitgestellt. Füllen Sie dazu bitte die beigefügte „Einverständniserklärung“ aus.

Alternativ dürfen Schüler*innen zweimal wöchentlich im häuslichen Umfeld einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis jedes Mal mit dem Formular „Häuslichkeit“ bestätigt werden muss. Die Tests werden zur Verfügung gestellt.

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Formulare

Quellen

Ab dem 28. April 2021 wird die Testpflicht an allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Dies hat zur Folge, dass alle anwesenden Personen, Schüler*innen und schulisches Personal, zweimal wöchentlich einen Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen müssen. Die Tests vor Ort werden von den Schulen bereitgestellt. Füllen Sie dazu bitte die beigefügte „Einverständniserklärung“ aus.

Alternativ dürfen Schüler*innen zweimal wöchentlich im häuslichen Umfld einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis jedes Mal mit dem Formular „Häuslichkeit“ bestätigt werden muss. Die Tests für den häuslichen Gebrauch müssen Sie eigenständig organisieren.

Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!

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Formulare

In der Zeit des Homeschoolings werden Kompetenzen der Schüler*innen gefördert, welche oft erst auf den zweiten Blick erkennbar sind. Die meisten Schüler*innen lernen viel besser und sicherer mit Medien zu arbeiten, sich zu organisieren, flexibel und kreativ zu sein.

Viel Kreativität haben auch die Schüler*innen der Klasse 6a bewiesen. Im Rahmen des Themas „Zellbiologie“ beschäftigten sie sich mit dem Aufbau und der Funktion einer Zelle. Um ihr gelerntes Wissen nun zu festigen, bauten sie anschließend Modelle einer Pflanzenzelle. Dabei war kein Material vorgeschrieben - je ausgefallener, desto besser.

Entstanden sind Modelle aus den unterschiedlichsten Materialien: Papier, Knete, Pappe, Holz, Folie, Gipskartonplatte, etc. Sogar einen Kuchen und eine Pizza haben die Schüler*innen in Form einer Pflanzenzelle mitsamt ihren Bestandteilen gezaubert. Für so viel Engagement gibt es natürlich ein dickes Lob und gute Noten!

Verfasserin: E. Witt (Klassenlehrerin der 6a)

 Zellkerne 1
 Zellkerne 6  Zellkerne 5 Zellkerne 3
 Zellkerne 4   Zellkerne 2 

Ab dem 19.04.2021 findet auf Beschluss des „MV-Gipfels“ für die Jahrgangsstufen 5 und 6 Notfallbetreuung und für die Klasse 10 Regelunterricht unter Pandemiebedingungen und ohne Präsenzpflicht statt. Nicht anwesende Schüler*innen nehmen verpflichtend am Distanzunterricht über „its-learning“ teil.

Die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 werden verpflichtend im Distanzunterricht über "its-learning" beschult.

Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6, die ab dem 19.04.2021 an der Notfallbetreuung teilnehmen sollen, müssen zuvor angemeldet werden. Bitte füllen Sie dazu das beigefügte Formular aus. Die Selbsterklärung und Unabkömmlichkeitserklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben, spätestens aber am 20.04.2021 nachzureichen.

Formulare: Anmeldung Notfallbetreuung

 

Ausführlicher Auszug aus dem Hinweisschreiben „Landesweiter Lockdown“ vom 15. April 2021:

Auf Beschluß der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern findet ab Montag (12.04.2021) in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Alle Schüler*innen, die nach den Osterferien die Schule besuchen, müssen am ersten Schulbesuchstag erneut eine Gesundheitsbestätigung mit Teil A und Teil B unterschrieben mitbringen! Sollten die Formulare fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.

Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Montag (12.04.2021) verschärfte Regeln im Umgang mit Kindern, die typische Corona-Symptome aufweisen. Zusätzlich hat das Ministerium für den Fall eines positiven Selbsttests Handlungsanweisungen veröffentlicht.

Die genannten Formulare sind beigefügt.

 

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Formulare:

Auf Beschluß der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern findet am Donnerstag (08.04.2021) und Freitag (09.04.2021) in den Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Alle Schüler*innen, die nach den Osterferien die Schule besuchen, müssen am ersten Schulbesuchstag erneut eine Gesundheitsbestätigung mit Teil A und Teil B unterschrieben mitbringen! Sollten die Formulare fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.

Es gilt Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen in der jeweiligen Unterrichtsform.

Die Organisation des Wechselunterrichts wurde den Schüler*innen der Jahrgangstufen 7, 8 und 9 über „its-learning“ mitgeteilt.

Der Stundenplan wird weiterhin über Stundenplan24 (Vertretungsplan) zur Verfügung gestellt.

 

Sollte die Landesregierung, der Landkreis Vorpommern-Greifswald oder das zuständige Gesundheitsamt eine abweichende Information veröffentlichen, verliert diese Mitteilung ihre Gültigkeit.

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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat im Benehmen mit dem Gesundheitsministerium beschlossen, dass die Beschulungsform bis zu den Osterferien unverändert bleibt.

Der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 findet somit bis zu den Osterferien statt.

Ab Mittwoch, dem 17.03.2021, dürfen alle anwesenden Schüler*innen freiwillig und unter Aufsicht einen Corona-Selbsttest durchführen. Die Durchführung ist ausschließlich mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten erlaubt. Dazu müssen alle Erziehungsberechtigten das Formular „Einverständniserklärung für freiwillige SARS-CoV2-Selbsttests“ ausgefüllt und unterschrieben ihrem/ihren Kind/Kindern mitgeben.

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Jahrgangsstufen 5 und 6

Ab dem 22. März kehren die Jahrgangsstufen 5 und 6 voraussichtlich in den Präsenzunterricht zurück. Bis zum genannten Datum gelten die bekannten Regelungen. Alle Klassen erhalten über „its-learning“ gültige Stundenpläne. Schüler*innnen, die im Distanzlernen beschult werden, müssen während der Hauptfachstunden anwesend sein und sich bei der Fachlehrkraft anmelden.

Sollte Ihr Kind seit Beginn der Notbetreuung nicht am Präsenzunterricht teilgenommen haben, müssen am ersten Schulbesuchstag die Formulare Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden.

Jahrgangsstufen 7, 8 und 9

Ab Mittwoch, dem 17.03.2021, werden die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 im freiwilligen Wechselunterricht beschult. Alle Klassen erhalten über „its-learning“ gültige Stundenpläne und die Einteilung des Wechselunterrichts. Schüler*innnen, die im Distanzlernen beschult werden, müssen während der Hauptfachstunden anwesend sein und sich bei der Fachlehrkraft anmelden.

Am ersten Schulbesuchstag müssen alle anwesenden Schüler*innen die Formulare Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer vor Unterrichtsbeginn abgegeben.

Jahrgangsstufe 10

Ab Mittwoch, dem 17.03.2021, dürfen alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe 10 freiwillig am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Klasse erhält über „its-learning“ den gültigen Stundenplan. Schüler*innnen, die im Distanzlernen beschult werden, müssen während der Hauptfachstunden anwesend sein und sich bei der Fachlehrkraft anmelden.

 

Sollte die 7-Tage-Inzidenz drei Tage am Stück den Wert von 100 überschreiten, wechselt der Schulbetrieb ab dem übernächsten Tag in die Notbetreuung.

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Mit Beginn des zweiten Halbjahres wurde die 3. Corona-Verordnung verabschiedet, welche eine Anpassung des Stundenplans zur Folge hat. Zusätzlich wird, aufgrund der positiven Entwicklung des Inzidenzwertes in Vorpommern-Greifswald, voraussichtlich ab dem 08.03.2021 unsere Schule für weitere Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 geöffnet. Bitte beachten Sie, dass für die schulische Planung ausschließlich die verlinkte Tabelle zulässig ist (7 Tages-Inzidenzen der Landkreise).

Mit Blick auf die regionalen Entwicklungen in Anklam bitte wir Sie, die 7-Tage-Inzidenz nach Ämtern des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu berücksichtigen und sorgfältig die Notwendigkeit des Schulbesuchs prüfen. Bei einem regionalen Inzidenzwert über 100 bittet das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern alle Eltern und Erziehungsberechtige, ihre Kinder, sofern möglich, am Distanzlernen teilnehmen zu lassen. Anklam lag am 03.03.2021 bei einem Inzidenzwert von 227. Den anwesenden Schüler*innen werden nach Bedarf OP-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ab dem 08.03.202 muss eine Gesundheitsbestätigung vorleget werden. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben.

Formulare: Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 erhalten ab dem 08.03.2021 wöchentlich sechs Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Zusätzlich wird jede Woche ein Nebenfach unterrichtet und eine Sozialstunde angeboten.

Die 10 Klasse erhält ab dem 08.03.2021 wöchentlich sechs Unterrichtstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Zusätzlich werden jede Woche zwei Nebenfächer unterrichtet.

Die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 werden weiterhin im Distanzlernen beschult und erhalten einen Schwerpunkt auf die Hauptfächer. Aus organisatorischen Gründen, mussten die Hauptfächer auf die Stunden 5, 6, 7 und 8 Stunde verlegt werden. Dadurch können wir den Hauptfachlehrkräften eine zweite Lehrkraft zuteilen.

Die Anwesenheit im Distanzlernen wird geprüft und erfasst. Beachten Sie hierzu die Nutzungsregeln. Die Nebenfächer werden in festgelegten Wochen unterrichtet und die Aufgaben müssen fristgerecht abgegeben werden.

Die aktive Teilnahme und fristgerechte Abgabe der Aufgaben sind die Grundlagen zur Benotung.

 

Die geltenden Stundenpläne sind in Its-Learning in der aktuellen Fassung verfügbar.

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Am 22. und 23. Februar 2021 findet weiterhin Notbetreuung statt. Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Gesundheitsbestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben.

Formulare: Gesundheitsbestätigung und Reiserückkehrer

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen der jetzigen 4. Klassen,

gemeinsam stehen Sie vor der Entscheidung, an welcher Schule die Schullaufbahn weitergehen soll. Zu unserem Bedauern konnten Sie unsere „Käthe“ und wir Sie nicht im Rahmen des Tags der offenen Tür kennenlernen.

 

Deshalb möchten wir Ihnen und Euch anbieten unsere „Käthe“ online zu besuchen:

kks schueler 

Laut Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 22.01.2021 gilt:

Sofern zwei Werktage in Folge die kumulierte Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts je 100.000 Einwohner (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html) 150 oder höher ist, wird vor Ort an der Regionalen Schule „Käthe Kollwitz“ in Anklam lediglich Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie Präsenzunterricht für die Klasse 10 angeboten. Die Teilnahme am Distanzunterricht bleibt für alle Schüler*innen verpflichtend und findet gemäß Stundenplan statt. Beachten Sie hierzu unsere "its-learning" Nutzungsregeln.

Die Notbetreuung ist insbesondere für Kinder gedacht, deren Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Dabei gilt, dass nur ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig sein muss.

Ab dem 25.01.2021 gilt:
Ein Kind darf nur in der Notbetreuung betreut werden, wenn die Erziehungsberechtigten eine Unabkömmlichkeitserklärung (Formular: „Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten“ oder „Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Selbstständigen“) ausfüllen einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann (Formular: „Selbsterklärung“). Geben Sie Ihrem Kind die Formulare am nächsten Schulbesuchstag mit oder organisieren sie deren Erhalt im Sekretariat bis spätestens 26.01.21. 13:00 Uhr.

Sollte eines der beiden Formulare nicht vorliegen, darf das Kind nicht an der Notbetreuung teilnehmen und muss das Schulgelände verlassen. Bitten achten Sie auf Vollständigkeit!

In wenigen Ausnahmefällen darf ein Kind auch an der Notbetreuung teilnehmen, dessen Erziehungsberechtigte die genannten Kriterien nicht erfüllen. Schreiben Sie hierzu die Schulleitung der Regionalen Schule „Käthe Kollwitz“ an und begründen nachvollziehbar, warum das Kind an der Notbetreuung teilnehmen sollte. Alle Anfragen werden einzeln geprüft und bearbeitet.

Aufgrund der sehr strikten Vorgaben des Infektionsschutzes kann keine Teilnahmegarantie ausgesprochen werden.

Formulare:

„Vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 [bleibt] die Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen der allgemein bildenden […] Schulen aufgehoben […]“ (1).

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind folgende verschärfte Regeln zu beachten:

1. Regelungen für die Jahrgangsstufen 5 und 6

Die „Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen [5 und 6], die nicht zuhause betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet“ (1). Bitte die Punkte 4 und 5 beachten!

2. Regelungen für die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9

„Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt“ (1).

3. Regelungen für die Jahrgangsstufe 10

Für die Jahrgangsstufe 10 wird ab dem 11. Januar 2021 die Teilnahme am „Unterricht in Präsenz möglich“ (1) sein. Dies bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen über die Teilnahme am Präsenzunterricht „unter […] Wahrung des Gesundheitsschutzes“ (1) entscheiden dürfen. Alternativ wird Distanzunterricht angeboten. In den kommenden zwei Schulwochen wird für die 10. Klasse der Schwerpunkt auf die Prüfungsvorbereitung in den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch gelegt. Bitte die Punkte 4 und 5 beachten!

4. Bedingungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht

Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, müssen die Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen eine Selbsterklärung und Gesundheitsbestätigung abgegeben. Die Abgabe muss am ersten Präsenztag ab dem 11. Januar 2021 händisch oder digital (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erfolgen.

„Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen. Das Verbot gilt – unabhängig vom ersten Präsenztag der Schülerinnen oder des Schülers – ab dem 11. Januar 2021 bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch für 14 Tage.“ (2)

5. Regelung Mund-Nasen-Bedeckung

Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.“ (1)

Formulare

pdfSchulorganisation_ab_11.01.2021.pdf

pdfSelbsterklärung_Januar_2021.pdf

pdfGesundheitsbestaetigung.pdf194.93 KB

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(1) Zitat aus: Hinweisschreiben zur Schulorganisation an öffentlichen Schulen vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021.

(2) Zitat aus: Hinweise zum Formular Selbsterklärung und zum Formular zur Gesundheitsbestätigung.

Auf Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern werden alle Schüler*Innen ab Jahrgangsstufe 7 vom 14. Dezember 2020 bis 08. Januar 2021 im Distanzunterricht beschult. Zusätzlich können die Erziehungsberechtigten der Schüler*Innen der Klassestufen 5 und 6 entscheiden, ob ihre Kinder zwischen dem 16. Dezember 2020 und 08. Januar 2021 im Distanzunterricht beschult werden. Den Schüler*Innen wurden entsprechende Formulare ausgeteilt.

Für den Distanzunterricht gilt: Zu den regulären Unterrichtszeiten werden die Klassen über die Lernplattform „ITS-Learning“ digitalen Unterricht erhalten.

Im Folgenden werden alle ab 14. Dezember 2020 geltenden Regeln zusammengefasst:

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