Ab dem 26. Mai 2021 gilt für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald der §7b der 3. Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Zusammenfassung wichtiger Punkte:
- Für alle Schüler*innen im Wechsel- und Regelunterricht gilt Präsenzpflicht. [vgl. §7b (1)]
- Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [vgl. §7b (2)]
- Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 findet Wechselunterricht statt. [vgl. §7b (6)]
Die Teilnahmebedingung für alle schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.
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Formulare
Quellen
- https://www.bildung-mv.de/aktuell/2021/schulen-oeffnen-am-montag-fuer-den-praesenzunterricht/index.html
- Dritte Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von schule (3. Schul-Corona-Verordnung – 3.SchulCoronaVO M-V) vom 12. Mai 2021
- Hinweisschreiben 165: Hinweise zur Schulorganisation ab dem 17. Mai 2021
- Datengrundlage gemäß Entscheidung des MV-Gipfels (vgl. https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/)