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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde vom LaGuS M-V an drei aufeinanderfolgenden Tagen der risikogewichteten Einstufung Stufe 2 (gelb) zugeordnet.

Dies hat zur Folge, dass ab dem 29. September 2021 alle Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

Sollten Schüler*innen am 29. September 2021 keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führen, stellt die Schule kostenfrei eine zur Verfügung.

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Ab Montag, 16.08.2021, wird die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt.

[…]

Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind.

[…]

Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung).

[…]

__________

Quelle:

  • 2. Hinweisschreiben im Schuljahr 2021/2022

hier: Hinweise zur Masken- und Testpflicht ab Montag, dem 16. August 2021

Ab dem 27. Mai 2021 gelten für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

  • Für alle Schüler*innen gilt Präsenzpflicht. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
  • Für alle Jahrgangsstufen findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schüler*innen sowie Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden [§28b Abs. 10 Nr. (3)].

Die Formulare zur zweimal wöchentlichen Durchführung von Corona-Selbsttests in der Schule (pdfEinverständniserklärung) oder in der Häuslichkeit (pdfHäuslichkeit) sind weiterhin verpflichtend.

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Formulare

Quellen

Ab dem 26. Mai 2021 gilt für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald der §7b der 3. Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zusammenfassung wichtiger Punkte:

  • Für alle Schüler*innen im Wechsel- und Regelunterricht gilt Präsenzpflicht. [vgl. §7b (1)]
  • Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [vgl. §7b (2)]
  • Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 findet Wechselunterricht statt. [vgl. §7b (6)]

Die Teilnahmebedingung für alle schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.

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Formulare

Quellen

 

Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und unter Berücksichtigung des Inzidenzwertes des Kreises Vorpommern-Greifswald (12.05.2021: 100,6), erfolgt die Schulorganisation ab dem 17. Mai 2021 wie folgt:

Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 findet Wechselunterricht statt. Eine zusätzliche Notfallbetreuung für 5 und 6 wird gewährleistet. Die Organisation des Wechselunterrichts erhalten die Schüler*innen über its-learning.

Wichtig:

Die Teilnahmebedingung für alle aktuellen schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.

Alle anwesenden Personen, Schüler*innen und schulisches Personal müssen zweimal wöchentlich einen Selbsttest auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen. Die Tests vor Ort werden von den Schulen bereitgestellt. Füllen Sie dazu bitte die beigefügte „Einverständniserklärung“ aus.

Alternativ dürfen Schüler*innen zweimal wöchentlich im häuslichen Umfeld einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis jedes Mal mit dem Formular „Häuslichkeit“ bestätigt werden muss. Die Tests werden zur Verfügung gestellt.

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Formulare

Quellen

Ab dem 28. April 2021 wird die Testpflicht an allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Dies hat zur Folge, dass alle anwesenden Personen, Schüler*innen und schulisches Personal, zweimal wöchentlich einen Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen müssen. Die Tests vor Ort werden von den Schulen bereitgestellt. Füllen Sie dazu bitte die beigefügte „Einverständniserklärung“ aus.

Alternativ dürfen Schüler*innen zweimal wöchentlich im häuslichen Umfld einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis jedes Mal mit dem Formular „Häuslichkeit“ bestätigt werden muss. Die Tests für den häuslichen Gebrauch müssen Sie eigenständig organisieren.

Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!

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Formulare

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